Kosten, die vermeidbar waren

Pressemitteilung
, 28. Februar 2026

Ukrainer erhalten rückwirkend ab April 2025 Asylbewerberleistungen - so wie alle anderen Menschen, die vor Krieg aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen. Durch einen sogenannten „Rechtskreiswechsel“ endet für sie sukzessive der Bürgergeld-Bezug - verbunden mit hohem Verwaltungsaufwand und ebensolchen Kosten.

Für die Bewältigung dieser Aufgabe wünschte der Landrat in der Sitzung Ende Februar vom Kreistag die Zustimmung zu einer befristeten Personalaufstockung von sechs Vollzeitstellen für zwei Jahre - ein Aufwand, der vermeidbar gewesen wäre, hätte man alle Kriegsflüchlinge von Anfang an gleich behandelt. Durch die bekanntermaßen prekäre Finanzlage ist die Personaldecke im Landratsamt mittlerweile auf Kante genäht und eine Umsetzung innerhalb der Verwaltung nicht möglich. Von den jährlichen Kosten für diese ungeplanten Stellen von 390.000 Euro werden dem Landkreis jedoch nur maximal 90% ersetzt - auf den restlichen knapp 40.000 Euro bleibt der Landkreis sitzen.

BSW-Kreisrätin Gunda Thielking: „Die Politik der Bundesregierung – und übrigens auch der sächsischen Landesregierung - hat die Kommunen und so eben auch den Landkreis Meißen flächendeckend in eine äußerst prekäre Finanzlage gebracht. Diese Tatsache ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Jetzt soll der Landkreis einmal mehr mit weiteren eigenen Finanzmitteln für die Kosten einer Gesetzesänderung aufkommen, die wiederum die Bundesebene zu verantworten hat. Die Rücklagen des Landkreises sind Ende 2025 aufgebraucht. Das heißt, wir nehmen für diese Entscheidung der Bundesregierung weitere Kredite auf. Entkommen kann der Landkreis diesen Kosten nicht. Das Prinzip wer-bestellt-bezahlt gilt in diesem Land schon lange nicht mehr - in diesem Punkt sollten wir uns endlich ehrlich machen.

Das BSW wird der Vorlage gezwungenermaßen zustimmen, weil es gar keine Alternative gibt, wenn die Kreisverwaltung handlungsfähig bleiben soll. Mit Blick auf ein weiteres, neues Haushaltsstrukturkonzept für 2026 und die Folgejahre erteilen wir weiteren Kürzungen von sozial notwendigen Maßnahmen wie der Schulsozialarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe aber schon jetzt eine klare Absage.“

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