Feuerwehr-Ausbildung: Kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden erhalten!

Pressemitteilung
, 26. Mai 2025

Zum Tagesordnungspunkt 17 der Kreistagssitzung am 05.06.2025 in Coswig - Satzung über die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Meißen (Rats- und Bürgerinfosystem) - haben wir Änderungen beantragt.

Hintergrund ist unser Bestreben, die grundgesetzlich geschützte „Kommunale Selbstverwaltung“ zu stärken, weitere Einschnitte zu verhindern und Bürokratie- sowie Finanzmehraufwendungen für die kreisangehörigen Gemeinden abzubauen.

Die örtlichen Brandschutzbehörden (Gemeinden) sind für die Aus- und Fortbildung der öffentlichen Feuerwehren sachlich zuständig. Soweit der Grundsatz. Die Landkreise als untere
Brandschutzbehörde unterstützen die Gemeinden bei der Planung, Organisation und
Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen der öffentlichen Feuerwehren im Einvernehmen mit
der Gemeinde.
Es können alle Lehrgänge von der Gemeinde in eigener Verantwortung durchgeführt werden,
wenn dafür qualifiziertes Personal und die notwendigen Ressourcen vorhanden sind. Zur
Unterstützung kann sich die Gemeinde der durch den Landkreis angebotenen kreislichen
Ausbildung bedienen. Speziallehrgänge (z.B. Führungslehrgänge ab Gruppenführer, Zugführer,
Verbandsführer, Wehrleiter usw.) werden in der Regel an der Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule in Elsterheide absolviert.

Mit vorgelegter Satzungsänderung wurde neben der durch Kalkulation angepassten
Entschädigungs- und Kostensätze auch § 1 der Satzung nebenbei dergestalt verändert, dass
nunmehr alle vom Landkreis angebotenen Ausbildungen zwingend beim Landkreis
durchzuführen sind. Die mancherorts übliche (weil mögliche) Ausbildung wie beispielsweise
Sprechfunker, Drehleitermaschinist, Technische Hilfe etc. würde dann nicht mehr durch die
Gemeinde durchgeführt werden dürfen. Es betrifft vorwiegend größere Feuerwehren oder
kommunale Zusammenschlüsse. Die Möglichkeit der eigenen Ausbildung wird abgesprochen.
Aber: Feuerwehrangelegenheiten sind weisungsfreie Pflichtaufgaben.

Wir wollen, dass die Gemeinden auch weiterhin frei entscheiden können.

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